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Anlegerhinweise


für Emissionen der Pricon Holding AG (AURIKA Invest)

 

Transparenz ist uns bei der Pricon Holding AG sehr wichtig, weswegen wir stets bestrebt sind, Investoren über Risiken und Chancen ihres Investments umfänglich aufzuklären. Sollten Ihre Fragen hier nicht hinreichend beantwortet werden, kontaktieren Sie uns bitte – es könnte auch anderen Investoren helfen! Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

Auf der Fundingpage AURIKA Invest (https://aurika-invest.de) von der Pricon Holding AG werden aktuell ausschließlich Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt direkt an natürliche und juristische Personen vermittelt. Die Investoren beteiligen sich somit direkt an dem von Ihnen ausgewählten Projekten der Pricon Holding AG.

Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt beinhaltet zwei besondere Charakteristika: Erstens die Nachrangigkeit und zweitens der qualifizierte Rangrücktritt.

Die Nachrangigkeit betrifft die Reihenfolge der Befriedigung aller Gläubiger im Falle einer Insolvenz. Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen erstrangigen Gläubigern (oftmals finanzierende Banken), aber vor den Aktionären der Pricon Holding AG bedient.

Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und die Pricon Holding AG, dass sofern der zu leistende Kapitaldienst zur Insolvenz der Unternehmung führt, dieser vorerst ausbleibt und aufgeschoben wird bis das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist.

Beim Kredit besteht für die Investoren das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals bei der Pricon Holding AG. Eine Nachschusspflicht besteht für die Investoren nicht!

Aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung geht der Kredit mit höheren Ertragschancen einher, die sich in erster Linie in der Verzinsung widerspiegeln. Der Emittent Pricon Holding AG achtet hierbei auf die Angemessenheit und Seriosität des Angebots.

Ziel von Pricon Holding AG ist es einer breiten Anlegerschaft die direkte Teilhabe an rentierlichen Projektn zu ermöglichen. Mit dem Kredit, also dem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt, eröffnet Pricon Holding AG eine direkte Beteiligung schon ab 200 Euro.

Die Kreditierung und Einwerbung von Kapital ist in Deutschland streng reguliert und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine direkte und transparente Beteiligung über Kredite ist Investoren in Deutschland rechtlich verwehrt. Ein Kredit erfüllt in der Regel den Tatbestand des Kreditgeschäfts und ist nur hierfür lizenzierten Institutionen vorbehalten. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet hierbei eine Ausnahme und gewährt den Investoren rechtssichere Rahmenbedingungen.

Rechtlich denkbar wären auch Beteiligungen über Genussrechten oder Anleihen. Die hiermit verbundenen Kosten würden jedoch die Bürgerbeteiligung für die Bürgerschaft und die Projektunternehmen in vielen Fällen wirtschaftlich unattraktiv machen.

Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet eine rechtlich einfache, kostengünstige und leicht verständliche Möglichkeit zur Einwerbung von Kapital, ohne das die einwerbende Institution (Unternehmen, Genossenschaft, Verein, Stiftung, o.ä) oder die kreditgebenden Anleger über eine Banklizenz verfügen müssen.

In Verbindung mit einem entsprechenden Anleger-/Verbraucherschutz ist dies einer der sinnvollsten Wege zu mehr Bürgerbeteiligung.